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   OLG Brandenburg, 09.07.2009 - 12 U 203/08   

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https://dejure.org/2009,14131
OLG Brandenburg, 09.07.2009 - 12 U 203/08 (https://dejure.org/2009,14131)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.07.2009 - 12 U 203/08 (https://dejure.org/2009,14131)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09. Juli 2009 - 12 U 203/08 (https://dejure.org/2009,14131)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen eines Vergleichs zwischen dem Schädiger und dem Versicherungsnehmer in der Hausratversicherung hinsichtlich gesetzlich übergegangener Ansprüche des Hausratversicherers; Berücksichtigung einer Zeugenaussage des von dem Hausratversicherer eingeschalteten ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG a. F. § 67 Abs. 1; HpflG § 2 Abs. 1
    Bereits auf den Versicherer übergegangene Regressansprüche sind von einem Abfindungsvergleich des VN mit dem Schädiger nicht erfasst

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 67 Abs. 1 a.F.; HPflG § 2 Abs. 1
    Rechtsfolgen eines Vergleichs zwischen dem Schädiger und dem Versicherungsnehmer in der Hausratversicherung hinsichtlich gesetzlich übergegangener Ansprüche des Hausratversicherers; Berücksichtigung einer Zeugenaussage des von dem Hausratversicherer eingeschalteten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Keine Anspruchsaufgabe durch den Versicherungsnehmer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2010, 66
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Jena, 11.05.2004 - 4 U 857/03
    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.07.2009 - 12 U 203/08
    Der Regress des Versicherers nach § 67 Abs. 1 VVG (nunmehr § 86 Abs. 1 VVG) umfasst jedoch auch Aufwendungen, die der Versicherer selbst zur Ermittlung des Schadens gemacht hat, insbesondere Gutachterkosten (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1992, 310; OLG Jena r+s 2004, 331).
  • BGH, 17.09.1962 - III ZR 212/61

    Aufwendungen, die der Haftpflichtversicherer eines Unfallschädigers in seiner

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.07.2009 - 12 U 203/08
    Soweit verschiedentlich die Auffassung vertreten wird, dass in der Sachversicherung derartige Aufwendungen nicht erstattungsfähig sind, weil sie lediglich der Feststellung der Einstandspflicht des Versicherers dienen (vgl. Prölss a.a.O. Rn. 18 unter Hinweis auf BGH VersR 1962, 1103; Römer in Römer/Langheid, VVG 2. Aufl. § 67 Rn. 29) vermag sich der Senat dem nicht anzuschließen, da dies auf eine ungerechtfertigte Besserstellung des Schädigers hinauslaufen würde gegenüber einem Versicherungsnehmer, der den Gutachter selbst beauftragt, da in diesem Fall ein entsprechender Anspruch gegen den Versicherer auf Erstattung dieser Kosten nach § 66 Abs. 1 VVG a.F. bestünde, oder gegenüber einem Geschädigten, der keine Versicherung unterhält, und deshalb einen eigenen Schadensersatzanspruch gegen den Schädiger hat (vgl. Hormuth in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechtshandbuch 2. Aufl. § 22 Rn. 46).
  • OLG Düsseldorf, 23.11.1990 - 22 U 189/90

    Strenge Pflicht zur Abwehr der Brandstiftung durch Kinder

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.07.2009 - 12 U 203/08
    Der Regress des Versicherers nach § 67 Abs. 1 VVG (nunmehr § 86 Abs. 1 VVG) umfasst jedoch auch Aufwendungen, die der Versicherer selbst zur Ermittlung des Schadens gemacht hat, insbesondere Gutachterkosten (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1992, 310; OLG Jena r+s 2004, 331).
  • OLG Hamm, 14.06.1999 - 13 U 11/99

    Vom Sachversicherer bei der Feststellung des Schadens seines VN und im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.07.2009 - 12 U 203/08
    Ob die einzelnen Schadenspositionen und die jeweils angegebenen Stückzahlen tatsächlich vorhanden waren, ist eine Frage der Schadenshöhe, für die § 287 ZPO herangezogen werden kann (vgl. OLG Hamm r+s 2000, 117, 118).
  • OLG Celle, 06.12.2001 - 11 U 124/01

    Schadensersatzanspruch; Brandschaden; Gebäudeversicherung; Regressanspruch ;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.07.2009 - 12 U 203/08
    Im Gegenteil spricht vielmehr alles dafür, dass - wie in dem vom OLG Celle (VersR 2002, 884) entschiedenen Fall - die Vertragsparteien an mögliche Regressansprüche der Klägerin nicht gedacht haben.
  • BGH, 18.10.2018 - III ZR 236/17

    Wohngebäudeversicherung: Regressanspruch des Versicherers wegen des von ihm

    In der Regel wäre der Schädiger einem nicht versicherten Geschädigten, der ein solches Gutachten in Auftrag gibt, daher zum Ersatz der damit verbundenen Sachverständigenkosten verpflichtet (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. Oktober 2005 - I-10 U 6/00, BeckRS 2005, 12122; Brandenburgisches OLG, VersR 2010, 66, 67; Hormuth in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 3. Aufl., § 22 Rn. 71).
  • OLG Rostock, 28.07.2017 - 6 U 131/15

    Beräumung eines Daches von Schnee durch Einsatzkräfte der gemeindlichen Feuerwehr

    Die wohl überwiegende obergerichtliche Rechtsprechung - zu der auch der erkennende Senat tendiert - billigt daher bei einer solchen Sachlage, wie sie auch hier vorliegt, einen Ersatzanspruch - des Versicherers gegen den Schädiger - ungeachtet dogmatischer Bedenken gegen die formale Herleitung zu (so etwa OLG Brandenburg, Urteil vom 09.07.2009 - 12 U 203/08, VersR 2010, 66 [Juris; Tz. 12], m.w.N.).
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